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Meine Nachbarschaft: Grüne Weide

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Haushalt 2026 Frankfurter Westen: Hundekotbeutelspender im Grüngürtel

09.11.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2025, OF 1344/6 Betreff: Haushalt 2026 Frankfurter Westen: Hundekotbeutelspender im Grüngürtel Hundehaufen sind nicht nur ärgerlich am Schuh, sondern auch schädlich für die Umwelt. In der Fachzeitschrift "Ecological Solutions and Evidence" berichteten schon vor längerem belgische Biolog*innen von einer bisher vernachlässigten Quelle von Stickstoff und auch von Phosphor in der Natur: Hundekot. Im Übermaß wirkt sich Stickstoff schädlich aus und verändert Ökosysteme (insbesondere im Sossenheimer Unterfeld). Auslauf in der Natur ist wichtig und gleichzeitig ist es unsere Aufgabe gemeinsam den Grüngürtel zu schützen. Kostenlose Hundekotbeutel aus abbaubarem Material werden von Hundehalter*innen genutzt, wenn diese bereitgestellt werden. Dadurch wird die Sauberkeit spürbar erhöht, was die Attraktivität des Grüngürtels im Frankfurter Westen für alle steigert. Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Aufstellung von Hundekotbeuteln im Haushalt 2026 zur Verfügung zu stellen. Diese sind an folgenden Stellen zwischen der A648 (Westkreuz Frankfurt) und der Wörthspitze anzubringen: Neue Niddabrücke an der A648 am Grill'schen Altarm (Abfluss von der Nidda in den Altarm) Zwischen den beiden neuen Niddabrücken am Grill'schen Altarm (Zufluss vom Altarm in die Nidda) Oeserstrasse (Höhe Lidl Hausnummer 157) direkt am Waldrand An der Nidda auf der "Grüne Weide" und dem Weg der von der "Krummen Weide" kommt. Niddabrücke auf Höhe des Altarms Rondell Grüne Weide auf Höhe des renaturierten Höchster Wehrs Chlodwig-Poth-Anlage Parkplatz "Am Brünnchen" Hundeauslauffläche auf Höhe des Eingangs zum Vereinshaus der SG 01 Hoechst Höchster Stadtpark auf der Höhe des Weihers und dem Ende der Breuerwiesenstrasse "Am Strandbad Höchst" gegenüber des Eingangs vom Höchster Schwimmverein 1893 e.V. An der Nidda auf Höhe Nidda-S-Bahnbrücke / Denzerstrasse Nieder Kerbeplatz Fuss- und Radweg am Main unterhalb Höhe der Mainzer Landstraße 832 (Ampelanlage) Fuss- und Radweg am Main am Ende des Weges vom Nieder Kirchweg kommend Höhe der Hausnummern 65-67 An der Nidda in Höhe Spielplatz Wörthspitze Wörthspitze am Gaasebrickelsche Pat*innen für die Hundekotbeutelspender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Nutzung des Gebäudes Rombergstraße 77a

29.10.2024 · Aktualisiert: 16.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5977 entstanden aus Vorlage: OF 1092/6 vom 15.09.2024 Betreff: Zeilsheim: Nutzung des Gebäudes Rombergstraße 77a Der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer der Liegenschaft Rombergstraße 77a Kontakt aufzunehmen, um auf eine sinnvolle und den Bedürfnissen im Quartier angemessene Nutzung hinzuarbeiten. Insbesondere wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, das Grundstück zu erwerben. Begründung: Die Liegenschaft steht seit Jahren leer und befindet sich in einem trostlosen und verwahrlosten Zustand (siehe Bild). Das Grundstück liegt inmitten der verdichteten Wohnbebauung der Siedlung Taunusblick und wäre grundsätzlich nutzbar zur Verbesserung der sozialen Infrastruktur der Siedlung - etwa als (Teil-)Standort eines projektierten Kinder- und Familienzentrums. (Privataufnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 216 Aktenzeichen: 23-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anlegen eines Fußweges an der Bushaltestelle „Taunusblick“

28.11.2023 · Aktualisiert: 06.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4825 entstanden aus Vorlage: OF 142/13 vom 13.11.2023 Betreff: Anlegen eines Fußweges an der Bushaltestelle "Taunusblick" Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Errichtung des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach an der Bushaltestelle "Taunusblick" in Richtung Nieder-Eschbach einen Fußweg, der auch für Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl geeignet ist, zur sicheren Erreichung des Aussiedlerhofes, Niedereschbacher Straße 74, anzulegen. Begründung: Mit dem Bau des Radweges nach Nieder-Eschbach soll auch die Bushaltestelle "Taunusblick" in beide Richtungen barrierefrei ausgebaut werden (Phase 3a der Präsentation des ASE vom 17.10.2023). Die Bushaltestellen sind vom Aussiedlerhof in der Niedereschbacher Straße 74 nur über das unbefestigte Bankett der Straße oder nach Bau des Fahrradwegs über befestigte Wege erreichbar. Zur Vermeidung der Straßenquerung von Bewohnern und Besuchern des Hofes im unmittelbaren Kurvenbereich muss auch in Richtung Nieder-Eschbach ein befestigter Weg von der Bushaltestelle zum Aussiedlerhof, Niedereschbacher Straße 74, angelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 514 Antrag vom 05.01.2025, OF 188/13 Auskunftsersuchen vom 21.01.2025, V 1098 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern

25.04.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3836 entstanden aus Vorlage: OF 744/6 vom 02.04.2023 Betreff: Nied: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern Der Magistrat wird gebeten, in folgenden zwei Bereichen in Nied Hundekotbeutelspender aufzustellen: 1. Therese-Herger-Anlage; 2. Bereich des Weges Krumme Weiden, der direkt an Nied grenzt. Entsprechende Paten für die Spender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Beide Bereiche sind bei den Bürgern in Nied sehr beliebt, viele Menschen gehen dort spazieren. Leider wird dort aber auch eine große Verunreinigung durch Hundekot beklagt. Es besteht dringender Bedarf an Hundekotbeutelspendern und entsprechenden Müllbehältern. Es gibt auch mindestens zwei Personen, die bereit wären, Paten dieser Spender zu werden und Hundehalter zur Benutzung zu animieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1561 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Aufstellung von zwei Sitzbänken zwischen Nied und der Nidda

29.11.2022 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3189 entstanden aus Vorlage: OF 637/6 vom 14.11.2022 Betreff: Nied: Aufstellung von zwei Sitzbänken zwischen Nied und der Nidda Der Magistrat wird gebeten, in der Mitte der beiden Wege zwischen Nied und der Nidda jeweils eine Sitzbank aufzustellen. Bei den beiden Wegen handelt es sich um den Weg Krumme Weiden, der von der Nidda nahe der Sossenheimer Unterfeldbrücke nach Nied verläuft, sowie den Weg, der in Nied von der Weggabelung Krumme Weiden/Taunusblick zur Nidda führt (siehe Foto unten). Begründung: Die Nidda hinter Nied ist ein wunderschönes Landschaftsgebiet, das zum Wandern einlädt. Ältere Bürger äußerten den Wunsch, in der Mitte der beiden Wege zwischen Nied und der Nidda jeweils eine Sitzbank (also insgesamt zwei Sitzbänke) aufzustellen und hierdurch die Möglichkeit zu schaffen, dass sich Senioren auf dem Hin- und Rückweg auf den Sitzbänken ausruhen können. Die Strecke an sich trauen sich ältere Bürger selbst mit Gehbehinderung zu. Allerdings komme es vor, dass sie auf der Hälfte der Strecke eine Pause benötigten und eine Sitzbank eine große Hilfe wäre. Foto: Die beiden Kreuze zeigen jeweils eine Möglichkeit für den Standort einer Sitzbank: Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 702 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Park-, Ride-and-Bike-Anlage an der Autobahn A 5

24.05.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2162 entstanden aus Vorlage: OF 163/7 vom 03.05.2022 Betreff: Park-, Ride-and-Bike-Anlage an der Autobahn A 5 Vorgang: OA 589/20 OBR 7; B 39/22 In seinem Bericht B 39 zur Anregung des Ortsbeirates 7 vom 17.08.2020, OA 589, erklärte der Magistrat unter anderem: "Der Magistrat misst dem Aspekt Park and Ride (P+R) im Allgemeinen und P+R an der Tank- und Rastanlage (T+R) Taunusblick im Besonderen - in Übereinstimmung mit der Haltung weiterer regionaler Akteurinnen und Akteure - einen hohen Stellenwert bei. Darüber hinaus hat die Autobahn GmbH mittlerweile grundsätzliches Interesse geäußert, mit weiteren regionalen Akteurinnen und Akteure die Frage eines "intermodalen Mobilitätshubs" im Bereich der T+R Taunusblick weiter beleuchten zu wollen." Zweifel hegt der Magistrat bislang an einer stadtbahnmäßigen Anbindung der Park-and-ride-Anlage, da beabsichtigt ist, die U-Bahn-Linie U 7 möglicherweise zum Nordwestzentrum zu verlängern. Eine Verlängerung der U 7 nach Steinbach sei wegen zu geringem Verkehrsaufkommen nicht sinnvoll. Seit der letzten Verkehrserhebung ist die Einwohnerzahl und die Pendlerzahl im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main erheblich gewachsen. Der RMV klagt, dass die S-Bahn-Linie S 5 - die Steinbach und den Vordertaunus erschließt - schon weitgehend ausgelastet ist. Diese Bahn wird derzeit in den Hintertaunus verlängert und wird somit weitere Fahrgäste aufnehmen müssen. Eine Entlastung durch die Stadtbahn bietet sich an. Auch ein Splitten der U 7 nördlich der Heerstraße zum a) Nordwestzentrum und b) zunächst zur Park-and-ride-Anlage an der A 5 bietet sich an. traffiQ weist darauf hin, dass die U-Bahn nach Einführung der neuen Zugsicherungstechnik (DTC) in höherer Taktfolge fahren könne. Getrennte Endstationen könnten den Richtungswechsel bei enger Zugfolge erleichtern. Dies vorausgeschickt, wird Magistrat gebeten, die Planung der Park-, Ride-and-Bike-Großanlage bei der Raststätte Taunusblick zielstrebig und zeitnah durchzuführen. Hierbei ist auch das Splitten der Stadtbahnlinie U 7 in Erwägung zu ziehen. Auch der Zugang zur Regionaltangente West ist zu prüfen. Ein Anschluss der Park-and-ride-Anlage an das Frankfurter Straßennetz soll weiterhin unterbleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.08.2020, OA 589 Bericht des Magistrats vom 04.02.2022, B 39 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1846 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Parksituation in der Taunusblick-Siedlung nachhaltig verbessern

23.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7274 entstanden aus Vorlage: OF 1475/6 vom 08.02.2021 Betreff: Zeilsheim: Parksituation in der Taunusblick-Siedlung nachhaltig verbessern Der Magistrat wird gebeten, kurz- bzw. mittelfristig zielführende Maßnahmen zu ergreifen, um den massiv bestehenden Parkdruck in der Taunusblick-Siedlung zu reduzieren, der sich in Form von verkehrswidrig beparkten Einfahrten, Feuerwehrzufahrten, Grünanlagen, Kreuzungsbereichen, Fußgängerüberwegen und Kurvenbereichen drastisch darstellt. Folgende Punkte sollten hierbei geprüft und auf ihre Wirksamkeit einzeln oder als Maßnahmenmix hin beurteilt werden: 1. Bau einer städtischen Quartiersgarage oder städtischer Parkplätze im unmittelbaren Bereich; 2. Erweiterung/Aufstockung der vorhandenen Parkplätze der Wohnungsbaugesellschaften; 3. Verbesserung der ÖPNV-Versorgung; 4. Bereitstellung von Carsharing/E-Mobilität/Fahrgemeinschaften; 5. Förderung der Nutzung von Fahrrädern durch Fahrradgaragen; 6. Bereitstellung von E-Lastenfahrrädern; 7. Einrichtung von Bedarfsbuslinien; 8. Anrufsammeltaxis. Begründung: Es ist unstrittig, dass die momentane Parksituation in der Taunusblick-Siedlung ungenügend und im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit mehr als kritisch zu beurteilen ist. Zugeparkte Kreuzungen, Kurvenbereiche, Überwege und Feuerwehrzufahrten können so nicht länger hingenommen werden und gefährden andere Verkehrsteilnehmer, Radfahrer und Fußgänger, deshalb sind kurz- wie mittelfristig Maßnahmen bzw. ein Maßnahmenmix umzusetzen, um die Wohnqualität der dort lebenden Menschen nachhaltig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1119 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Machbarkeitsstudie für den Ausbau des ÖPNV ́s im Frankfurter Nordwesten

04.01.2021 · Aktualisiert: 28.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 556/7 Betreff: Machbarkeitsstudie für den Ausbau des ÖPNV ́s im Frankfurter Nordwesten Mehrfach hat der Ortsbeirat auf den gestiegenen Bedarf des öffentlichen Nahverkehrs in den nordwestlichen Stadtteilen hingewiesen. Die Bebauung nördlich der Heerstraße und der neue Stadtteil im Nordwesten erzwingt förmlich eine neue Machbarkeitsstudie über die erforderliche Verkehrsinfrastruktur. Park und Ride Plätze sind für Frankfurt eines der wichtigsten Mittel, um Pendlern den Umstieg von PKW auf den ÖPNV attraktiv zu machen. Daher fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, eine Machbarkeitsstudie für den Ausbau des ÖPNV ́s im Frankfurter Nordwestern zu beauftragen. In der Machbarkeitsprüfung sollen folgende Aspekte mindestens mitbedacht werden: Schaffung eines Verkehrsknotenpunktes um die Raststätte Taunusblick, inkl. eines Park and Ride Platzes, der Verknüpfung der RTW, U7 und S5 und des Fahrradschnellweges aus dem Taunus, die Verlängerung der U7 bis Bad Homburg oder Riedberg/Nordwestadt sowie mögliche weitere ÖPNV Linien für den neuen Stadtteil. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 556/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen FDP und Herr Leitzbach (= Annahme); Frau Lämmer (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Nassauische Heimstätte in den Ortsbeirat einladen wegen Parken in der Taunusblick-Siedlung

15.09.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6471 entstanden aus Vorlage: OF 1349/6 vom 31.08.2020 Betreff: Zeilsheim: Nassauische Heimstätte in den Ortsbeirat einladen wegen Parken in der Taunusblick-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Ortsvorsteherin Vertreter der Nassauischen Heimstätte in eine Sitzung des Ortsbeirates einzuladen, um mit ihnen das Pro und K ontra von Parkdecks auf den Parkplätzen der Taunusblick-Siedlung zu erörtern. Begründung: Der Vorschlag, die vorhandenen Parkplätze durch eine Aufstockung um eine zweite Ebene zu erweitern, wurde kontrovers diskutiert. Dem Nutzen, mehr Parkplätze zu haben, stehen erhebliche Kosten gegenüber. Die primäre Aufgabe der Wohnungsbaugesellschaft sollte der Bau von möglichst niedrigpreisigen Wohnungen sein. Es sollte geklärt werden, inwieweit die Ausgabe von Geldern für den Bau von Parkdecks den Haushalt der Wohnungsbaugesellschaft beeinträchtigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 68 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 64 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für Park-and-ride-Plätze weiterführen

17.08.2020 · Aktualisiert: 24.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6295 entstanden aus Vorlage: OF 494/7 vom 31.07.2020 Betreff: Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für Park-and-ride-Plätze weiterführen Vorgang: B 105/20 Der Magistrat begründet sein "Nichtstun" bezüglich neuer Park-and-ride-Plätze damit, dass sich die Sachstände "nicht wesentlich verändert" hätten. Dem ist nicht so. Inzwischen haben zahlreiche Gerichte festgestellt, dass die Schadstoffbelastungen in den Ballungsräumen durch die motorisierten Einpendler zu hoch sind. Die Kommunen sind aufgefordert, endlich Maßnahmen zur Verringerung des Kfz-Verkehrs in den Städten zu ergreifen. Das Verbot von Autoverkehren wurde abgelehnt, da es der örtlichen Wirtschaft schadet. Eine Möglichkeit der Verringerung von Pendlerverkehr in der Stadt ist die Errichtung von Park-and-ride-Plätze an den Stadtgrenzen, die sowohl vom Fernstraßennetz, als auch vom öffentlichen Nahverkehr erreichbar sind. Der Magistrat wird aufgefordert, die Planung einer Park-and-ride-Anlage im Bereich der Raststätte "Taunusblick" zu beginnen bzw. vorzubereiten und sich bei den ebenfalls betroffenen Gebietskörperschaften hierfür einzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.03.2020, B 105 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 635 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 10

OA (Anregung Ortsbeirat)

Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für Park-and-ride-Plätze weiterführen

17.08.2020 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.08.2020, OA 589 entstanden aus Vorlage: OF 494/7 vom 31.07.2020 Betreff: Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für Park-and-ride-Plätze weiterführen Vorgang: B 105/20 Der Magistrat begründet sein "Nichtstun" bezüglich neuer Park-and-ride-Plätze damit, dass sich die Sachstände "nicht wesentlich verändert" hätten. Dem ist nicht so. Inzwischen haben zahlreiche Gerichte festgestellt, dass die Schadstoffbelastungen in den Ballungsräumen durch die motorisierten Einpendler zu hoch sind. Die Kommunen sind aufgefordert, endlich Maßnahmen zur Verringerung des Kfz-Verkehrs in den Städten zu ergreifen. Das Verbot von Autoverkehr wurde abgelehnt, da es der örtlichen Wirtschaft schadet. Eine Möglichkeit der Verringerung von Pendlerverkehr in der Stadt ist die Errichtung von Park-and-ride-Plätzen an den Stadtgrenzen, die sowohl vom Fernstraßennetz als auch vom öffentlichen Nahverkehr erreichbar sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistratsbericht B 105 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Magistrat wird beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für eine Park-and-ride-Anlage im Bereich der Raststätte "Taunusblick" zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.03.2020, B 105 Bericht des Magistrats vom 15.01.2021, B 16 Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2162 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 43 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 589 wird abgelehnt. 2. Der Ziffer 2. der Vorlage OA 589 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass bei der Machbarkeitsstudie die Verlängerung der U-Bahn unter Berücksichtigung des Baugebiets Frankfurt-Nordwest zu untersuchen ist. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Annahme ohne Zusatz) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Die Ziffer 1. der Vorlage OA 589 wird abgelehnt. 2. Der Ziffer 2. der Vorlage OA 589 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass bei der Machbarkeitsstudie die Verlängerung der U-Bahn unter Berücksichtigung des Baugebiets Frankfurt-Nordwest zu untersuchen ist. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 6459, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 61 10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Aktuelle Bauarbeiten an der Urselbachtalbrücke

29.02.2020 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2020, OF 536/8 Betreff: Aktuelle Bauarbeiten an der Urselbachtalbrücke Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. Welche Bauarbeiten an der A5 derzeit im Bereich des östlichen Widerlagers der Urselbachtalbrücke durchgeführt werden? 2. Ob es sich um vorbereitende Maßnahmen für den Bau der zukünftigen Lärmschutzwand handelt und ob dabei wie geplant Erdaushub der Baumaßnahme Riederwaldtunnel verbaut wird? 3. Falls diese Baumaßnahmen Grundlagen für eine Lärmschutzwand an der Ostseite der A5 sind, wie hoch werden die vorgesehenen Lärmschutzwände, bitte gegliedert nach den einzelnen Schichten z.B. Erdwall, Betonfundament, Lärmschutzwand? 4. Auf welcher Beschlussgrundlage finden die Maßnahmen statt? 5. Trifft es zu, dass die A5 in diesem Bereich auch eine Lärmschutzwand auf der Westseite Richtung Eschborn, Steinbach und Oberursel erhalten soll? 6. In wieweit finden in der Planung dazu klimatische Aspekte, besonders Kaltluftströme, Berücksichtigung? 7. Welcher Sachstand kann zu dem evtl. geplanten 10-spurigen Ausbau der A5 in diesem Bereich gegeben werden? Begründung: Seit einigen Wochen finden an der A5 auf Höhe der Urselbachtalbrücke bzw. der Tank- und Rastanlage "Taunusblick" auf Frankfurter Gemarkung Bauarbeiten statt. Seit Jahrzehnten wartet die Nordweststadt auf einen Lärmschutz an der A5. Zugleich sind wichtige Kaltluftströme zu beachten. Der Ortsbeirat bittet um Mitteilung. Da der Ortsbeirat wiederholt von Bürgern angesprochen wird, möchte er gerne auskunftsfähig sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1637 2020 Die Vorlage OF 536/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Siedlungsbus während der Bauphase des Kreisverkehrs testen

26.11.2019 · Aktualisiert: 06.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5426 entstanden aus Vorlage: OF 1154/6 vom 01.11.2019 Betreff: Sossenheim: Siedlungsbus während der Bauphase des Kreisverkehrs testen Der Magistrat wird gebeten, während der Bauphase des Kreisverkehrs in Sossenheim, in der die Haltestelle "Dunantring" nicht angefahren werden kann, einen Minibus zur Anbindung der Siedlung an den weiteren ÖPNV einzusetzen, damit insbesondere die älteren und bewegungseingeschränkten Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung weiterhin den ÖPNV nutzen können. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob durch den Einsatz eines Minibusses auf die Verlegung der Haltestelle "Dunantring", die zwangsläufig außerhalb der Siedlung erfolgen muss, verzichtet werden kann. Begründung: Während der Bauphase des Kreisverkehrs, die voraussichtlich eineinhalb Jahre dauern wird, kann die Buslinie 55 nicht in die Henri-Dunant-Siedlung einfahren und kann entsprechend nicht die Haltestelle "Dunantring" anfahren. Eine Verlegung der Haltestelle außerhalb der Siedlung hat zur Folge, dass die Menschen in der Siedlung entsprechend weite Wege haben, um den ÖPNV nutzen zu können - vom nördlichen Dunantring bis zur Kurmainzer Straße beträgt die Entfernung beispielsweise circa 800 Meter. Für ältere und bewegungseingeschränkte Menschen ist diese Entfernung schwer bis gar nicht zu bewältigen; sie sind auf eine Busanbindung in der Siedlung angewiesen. Zudem wird die Haltestelle bei Verlegung voraussichtlich in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Haltestellen "Sossenheim Bahnhof" bzw. "Am Kapellenberg" liegen. Bei der letzten Baumaßnahme in der Henri-Dunant-Siedlung (Herbstferien 2019), bei der die Zufahrt zur Siedlung von der Kurmainzer Straße kommend gesperrt war, wurde die Haltestelle "Dunantring" bspw. in unmittelbare Nähe der Haltestelle "Sossenheim Bahnhof" verlegt und war damit quasi überflüssig. Der Einsatz eines Minibusses während der Bauphase sollte zudem als Test für eine regelmäßige Anbindung der Sossenheimer Siedlungen betrachtet werden (analog der Buslinie 57 in der Taunusblick-Siedlung). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 347 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Chance der Verbesserung des Park-and-ride-Angebots im Frankfurter Nordwesten nicht unnötig aufgeben

22.10.2019 · Aktualisiert: 20.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5218 entstanden aus Vorlage: OF 412/7 vom 07.10.2019 Betreff: Chance der Verbesserung des Park-and-ride-Angebots im Frankfurter Nordwesten nicht unnötig aufgeben Vorgang: B 62/14; B 306/19 Aus Sicht des Ortsbeirats 7 ist der Park-and-ride-Platz Taunusblick nach wie vor ein wichtiger Teil des ÖPNV-Angebots im Frankfurter Nordwesten, insbesondere dann, wenn der Park-and-ride-Platz an die U-Bahn-Linie U 7, an die Regionaltangente West und ggf. an die S-Bahn-Linie S 5 angebunden wird. Daher lehnt der Ortsbeirat 7 die B 306, Punkt "Tank- und Rastanlage Taunusblick" ("nicht Weiterverfolgung des Vorhabens Park-and-ride Taunusblick") ab und bittet den Magistrat eindringlich, das Vorhaben doch weiter zu verfolgen. Der Ortsbeirat 7 beauftragt deshalb den Magistrat, 1. eine erneute Machbarkeitsstudie für den Park-and-ride-Platz Taunusblick zu beauftragen, aber unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Entwicklung im Bereich Wohnen, ÖPNV-Ausbau und Reduzierung des Individualverkehrs in Frankfurt/Rhein-Main sowie einer Anbindung an die verlängerte U-Bahn-Linie U 7, RTW und ggf. die S-Bahn-Linie S 5; 2. eine erneute Offenlegung der bisherigen Machbarkeitsstudien zu veranlassen (dem Ortsbeirat 7 ist nur die - sicher überholte - Vorlage B 62 aus 2014 bekannt). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2014, B 62 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 306 Stellungnahme des Magistrats vom 13.07.2020, ST 1294 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 10.03.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilitätsoffensive: Ausbau des ÖPNV im Nordwesten Frankfurts

23.10.2018 · Aktualisiert: 11.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3799 entstanden aus Vorlage: OF 310/7 vom 11.09.2018 Betreff: Mobilitätsoffensive: Ausbau des ÖPNV im Nordwesten Frankfurts Vorgang: B 62/14 Der Frankfurter ÖPNV braucht dringend ein Update: Die steigenden Wachstumsprognosen für das Rhein-Main-Gebiet, das bevorstehende Dieselfahrverbot sowie die geplanten Bebauungen nördlich der Heerstraße erfordern einen modernen und attraktiven ÖPNV und ein Park-and-ride-Angebot. Die Verlagerung der S-Bahn-Linie S 5 zum geplanten neuen Stadtteil, die Verlängerung der U-Bahn-Linie U 6, der Bau der Regionaltangente West (RTW) sowie ein großer Park-and-ride-Platz Taunussblick nördlich der BAB 5 würden den Individualverkehr reduzieren und zahlreichen Pendlern sowie Frankfurterinnen und Frankfurtern den Weg in die Frankfurter Innenstadt erleichtern. Darüber hinaus verhindert ein attraktiver ÖPNV einen Verkehrsinfarkt, der der wachsenden Mainmetropole bevorstehen wird, wenn Frankfurt den öffentlichen Nahverkehr nicht zügiger ausbaut. Die Verlängerung der Linie U 6 und der Park-and-ride-Platz Taunusblick mit der Anbindung an die RTW sind wichtige Beiträge für die Verkehrsinfrastruktur im Frankfurter Nordwesten. Aufgrund der neuen Idee der Verlagerung der Linie S 5 und der Planungen für den neuen Stadtteil ist eine neue Machbarkeitsstudie zwingend erforderlich. Der Magistrat wird daher beauftragt, 1. sich erneut mit der Möglichkeit eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick mit Anbindung an die RTW, U 6 und S 5, der Verlängerung der U 6 bis Steinbach/Bad Homburg und der Verlagerung der S 5 zum neuen Stadtteil zu beschäftigen; 2. eine erneute Machbarkeitsstudie für diese Projekte unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung nördlich der Heerstraße zu erstellen; 3. dafür zu sorgen, dass eine Autobahnausfahrt an dieser Stelle ausgeschlossen wird. Der Ortsbeirat bittet eindringlich, nicht auf die B 62 zu verweisen, da sich die Grundlagen größtenteils geändert haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2014, B 62 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 508 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schnelle Umsetzung der Park and Ride-Anlage "Taunusblick" an der U 6 und A 5

08.10.2018 · Aktualisiert: 29.10.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2018, OF 309/7 Betreff: Schnelle Umsetzung der Park and Ride-Anlage "Taunusblick" an der U 6 und A 5 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass eine Park-and-Ride-Anlage an der Autobahn A 5 über der Trasse der in Richtung Steinbach verlängerten Stadtbahn (derzeit U 6) errichtet wird. Hierfür möge er sich mit den zuständigen Stellen des Bundes, des Landes und der Stadt Eschborn ins Benehmen setzen. Angefahren werden sollte die Anlage über die Zufahrten der ehemaligen US-Tankstelle (jetzt Raststätte "Taunusblick") einerseits und andererseits durch die angeschlossene Stadtbahn. Da die Flächen an der A5 nach dem neuesten Landesentwicklungsplan als "Landwirtschaftlicher Vorzugsraum" gelten, um Flächenversiegelungen zu erschweren, sollte das offene Parkhaus über der planerisch bereits gesicherten U-Bahntrasse errichtet werden (Eigentümer des betroffenen "Steinbacher Stadtweges" ist die Stadt Eschborn). Wegen der Dringlichkeit und Finanzierung sollte geprüft werden, ob der Bau und das anschießende Betreiben der Anlage in "öffentlich-privater Partnerschaft" durchgeführt werden kann. Begründung: Mit dem Zuzug von Berufstätigen aus den ländlichen Räumen in die Ballungsräume wuchs der Ausbau der jeweiligen Verkehrsinfrastruktur nicht mit. Die Folgen sind unter Anderem zu hohe Luftverschmutzungen in den Großstädten. Für Frankfurt am Main empfahl deshalb das Verwaltungsgericht als eine Entlastungsmöglichkeit den Bau von P&R-Anlagen. Die aktuelle Diskussion um Luftreinhaltepläne und Dieselfahrverbote erhöht den Druck auf die Verkehrspolitik, mehr solche Anlagen im Rhein-Main-Gebiet zu errichten. Schon 1991 schlug Professor Bernhard Winkler in einem Gutachten für die Stadt Frankfurt vor, an der Peripherie große P&R-Anlagen zu bauen, um den Auto-Pendlern vor Frankfurts Toren das Umsteigen in einen eng getakteten öffentlichen Nahverkehr anzubieten. Da in Frankfurt die Zahl freier (städtischer) Flächen sehr beschränkt ist, bietet es sich an, als erste Lösungen über den vorhandenen Verkehrstrassen (ausnahmslos in öffentlicher Hand) die P&R-Anlagen zu errichten. Dies hat sich andernorts schon bewährt. Anbieten würde sich z. B. zum einen eine P&R-Anlage zur Einhausung der A661 in Verbindung mit der U4 und zum anderen eine Verknüpfung der U6 mit der A5 durch eine P&R-Anlage über der Trasse der U-Bahn in Richtung Steinbach. Seit den siebziger Jahren ist die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße (auf Frankfurter Seite) und der Steinbacher Stadtweg (auf Eschborner Seite) für eine Verlängerung der Bahn vorbereitet worden (z. B. Brückenbauwerk der Autobahn). Eine umfangreiche Verbreiterung der Autobahn in diesem Bereich ist vorgesehen. Mittlerweile ist es einhellige Meinung der Bundespolitik als auch der Landespolitik, dafür zu sorgen, dass die Menschen des ländlichen Raumes nicht mehr ihre Heimat verlassen müssen. Dem kommen P&R-Anlagen mit einem attraktiven ÖPNV entgegen. Es liegt auch im Interesse des Umlandes, wenn die Stadtbahnlinie U6 nach Steinbach verlängert wird. Die entstehenden höheren Betriebskosten für den RMV sind gerechtfertigt, da sie letztendlich der Milderung der Umweltbelastung in Frankfurt dienen. Insgesamt läst sich die Subventionierung des ÖPNV im Wesentlichen nur mit ökologischen und sozialen Wirkungen begründen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 309/7 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU, REP und fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkplatzsituation in der Straße Taunusblick in der Nieder Eisenbahnersiedlung

19.05.2018 · Aktualisiert: 13.06.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2018, OF 706/6 Betreff: Parkplatzsituation in der Straße Taunusblick in der Nieder Eisenbahnersiedlung Vorgang: V 1395/15 OBR 6; ST 1484/15 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Ausweisung bzw. Markierung des Bordsteinstreifens in der Straße Taunusblick als Parkmöglichkeit möglich ist. Begründung: In der Straße Taunusblick besteht ein sehr hoher Bedarf an Parkplätzen für die Anwohner. Seit Jahren parken die Anwohner dort auf dem Gehwegstreifen. Dies wurde in den letzten Jahren toleriert. Vergleicht man über die Jahre die Luftbilder von der Siedlung, so stellt man fest, dass in den letzten 18 Jahren die Anwohner ständig so parkten. In letzter Zeit verstärkte die Verkehrspolizei ihre Bestreifung in dieser Straße und es wurden viele Bußgeldbescheide erteilt. Dies hält die Anwohner, mangels Alternativen aber nicht ab, weiterhin dort zu parken. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der gesamten Straße wurde vom Magistrat vor zwei Jahren abgelehnt (ST1484), da die Straße zu breit sei und deshalb weiterhin zu schnell gefahren werde. Die Parkproblematik wurde in der Stellungnahme nicht reflektiert. Sie existiert aber unvermindert weiter. Fußgänger müssen aufgrund der regelwidrig geparkten Fahrzeuge auf die Fahrgasse ausweichen. Dies ist in einem verkehrsberuhigten Bereich deutlich ungefährlicher als in der jetzigen Situation. Parkplatzmarkierungen auf beiden Seiten des gemeinsamen Verkehrsraums erzeugen eine erhebliche Verengung der Fahrgasse und bringen eine spürbare Geschwindigkeitsreduzierung sowie den Gewinn dringend benötigter Parkflächen mit sich. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 30.06.2015, V 1395 Stellungnahme des Magistrats vom 09.10.2015, ST 1484 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 05.06.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 897 2018 Die Vorlage OF 706/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Automaten für Hundekotbeutel in der Eisenbahnersiedlung und der Therese-Herger-Anlage aufstellen

10.04.2018 · Aktualisiert: 15.01.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2952 entstanden aus Vorlage: OF 627/6 vom 23.02.2018 Betreff: Nied: Automaten für Hundekotbeutel in der Eisenbahnersiedlung und der Therese-Herger-Anlage aufstellen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten Automaten für Hundekotbeutel aufzustellen: - Ecke Am Selzerbrunnen/Taunusblick; - an der Einmündung der Straße Vorm Wald in die Oeserstraße; - an einem geeigneten Ort in der Therese-Herger-Anlage. Die Namen und Anschriften der Paten, die bereit sind, für die Bestückung der Automaten zu sorgen, sind dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beklagen sich über Hundehaufen, die als Tretminen die Eisenbahnersiedlung und Therese-Herger-Anlage verunzieren. Um es den Hundehalterinnen und Hundehaltern zu erleichtern, die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge einzusammeln und in Abfallkörbe zu transportieren, sollten an den o. g. Stellen Automaten für Hundekotbeutel aufgestellt werden. Die Standorte sind besonders geeignet, da sie von Gassigeherinnen und Gassigehern stark frequentiert werden. In der Therese-Herger-Anlage hat ein Bewohner vor lauter Unmut an seinem Garten eigens ein Schild aufgehängt mit dem Hinweis, dass man bitte die Hundehaufen der Hunde entfernen solle. Dazu hat er Tüten zur Verfügung gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1246 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 47

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Hygienische Situation des Gehwegs Pflugspfad 15/17 verbessern

10.04.2018 · Aktualisiert: 20.08.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2963 entstanden aus Vorlage: OF 659/6 vom 25.03.2018 Betreff: Zeilsheim: Hygienische Situation des Gehwegs Pflugspfad 15/17 verbessern Der Magistrat wird gebeten, 1. am Fuß-/Radweg zwischen den Liegenschaften Pflugspfad 15 und 17 einen Hundekotbeutelspender anzubringen; 2. zu prüfen, wie einer Vermüllung des Weges vorgebeugt werden kann, z. B. durch Aufstellung eines Abfalleimers oder durch häufigere Reinigung. Begründung: Der Weg zwischen den Liegenschaften Pflugspfad 15 und 17 ist ein viel benutzter Fuß- und Radweg, der die Straße Pflugspfad mit dem Spielplatz und dem Park der Taunusblick-Siedlung verbindet. Anwohner weisen darauf hin, dass nicht nur der mit Gras bewachsene Zugang zum Trafohäuschen der Süwag, sondern auch der Weg selbst in unerträglichem Maß mit Abfall und Hundekot belastet werden. Die Anbringung eines Hundekotbeutelspenders könnte hier Abhilfe schaffen. Direkte Anwohnerinnen/Anwohner sind bereit, sich als Patinnen/Paten um die Auffüllung der Beutelhalter zu kümmern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2018, ST 1604 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 07.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen

28.11.2017 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2455 entstanden aus Vorlage: OF 221/7 vom 13.11.2017 Betreff: Neuer Stadtteil im Frankfurter Nordwesten: Bezahlbaren Wohnraum schaffen, bestehende Stadtteile schützen und den neuen Stadtteil nachhaltig planen In Frankfurt wird dringend bezahlbarer Wohnraum benötigt. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Bedarf in den kommenden 15 Jahren nicht nachlässt und der Verzicht auf die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen rasanten Anstieg der Mieten und der Kaufpreise für Immobilien nach sich ziehen würde. Diese Entwicklung befördert letztlich die Verdrängung einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten aus der Stadt, was nicht im Interesse einer verantwortungsvollen Politik liegen kann. Gleichzeitig führt die Entwicklung neuer Baugebiete immer auch zu Problemen für die Bevölkerung in den benachbarten Stadtteilen. Neben einem erhöhten Verkehrsaufkommen ist vor allem der Verlust beliebter Freiflächen und ein negativer Einfluss auf das Stadtklima zu nennen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, im Zuge der weiteren Planungen folgende Forderungen und Anregungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Dem Ortsbeirat ist einmal jährlich ein detaillierter Bericht über den Stand der Planungen zu geben. Sobald eine Entscheidung gegen eine der Forderungen des Ortsbeirats im Magistrat gefallen ist, ist der Ortsbeirat unverzüglich zu informieren: A. Forderungen zum Schutz der Lebensqualität in den benachbarten Stadteilen 1. Entlang der Autobahn 5 vom Autobahnkreuz Nordwest bis zur Urselbachbrücke ist ein effektiver Lärmschutz zu errichten, der nicht mit der Realisierung des Riederwaldtunnels verknüpft ist. Zu prüfen ist eine nach neuesten Erkenntnissen konzipierte Lärmschutzbebauung, wie sie z. B. vor vielen Jahren erfolgreich entlang der Autobahn 66 realisiert wurde (Papageiensiedlung). 2. Die geplante Ortsumfahrung Praunheim ist komplett zu realisieren, bevor beiderseits des Steinbachtals die ersten Wohneinheiten entstehen. Dies schließt eine Tunnelanbindung an den Erich-Ollenhauer-Ring ein. 3. Die Stadterweiterung ist so zu planen, dass die Erschließung bevorzugt von Norden über die Rosa-Luxemburg-Straße erfolgt. 4. Die Rosa-Luxemburg-Straße erhält vor Baubeginn einen effektiven Lärmschutz, insbesondere von der Geschwister-Scholl-Schule bis zur neuen Feuerwache. Für diesen Bereich wird eine Einhausung geprüft. 5. Bei der Bebauung des Baugebiets ist ein Konzept zu entwickeln, welches dafür sorgt, dass die Frischluftschneisen nicht komplett zugebaut werden und somit die herabfallenden Taunuswinde ihre Wirkung für Frankfurt weiterhin entfalten können. Entlang des Steinbachtals sind möglichst breite Grünzonen zu erhalten, die komplett von der Bebauung freigehalten werden. Die Kaltluftzufuhr darf nicht abgeschnitten werden. 6. Es ist in diesem Zuge zu prüfen, ob die bestehende und sanierungsbedürftige Seniorenwohnanlage am Praunheimer Weg verlagert werden kann, um die Kaltluftzufuhr zu verbessern. Im Moment bildet dieser Gebäuderiegel eine unüberwindbare Barriere am Ende des Steinbachtals. 7. Der bereits beschlossene Rahmenplan Praunheim wird hinsichtlich der Verkehrsberuhigung in Alt-Praunheim und der Umgestaltung des Dalles (Seiten 26 bis 28 des Rahmenplans) bevorzugt umgesetzt. 8. Der vorhandene Tennisplatz der TSG Nordwest sowie die Kleingartenanlage des KGV Nordweststadt sollten bei der Stadterweiterung erhalten bleiben. 9. Die Regionaltangente-West wird bis zum Verknüpfungspunkt mit der U-Bahn-Linie U 6 und über eine Tunnelanbindung bis zum Nordwestzentrum weitergeführt. Zu prüfen ist zudem, ob die U-Bahn-Linie U 6 durch den neuen Stadtteil weitergeführt werden kann, diesen mit einer Haltestelle erschließt und schließlich auf die Trasse der Linie U 3 einbiegt. 10. Folgende weitere Möglichkeiten der Erschließung sind zu prüfen: Zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkt, Linie U 6-Verlängerung bis Steinbach, direkte Buslinien über den neuen Stadtteil nach Steinbach/Eschborn/Weißkirchen. 11. Im Bereich der Wilhelm-Fay-Straße wird eine zusätzliche Anschlussstelle zur Autobahn 66 oder Bundesautobahn 648 geschaffen, um die Verkehrssituation im Bereich Westerbachstraße, Gaugrafenstraße, Am Seedam zu entschärfen und den bisherigen Verkehrsfluss über die Guerickestraße und die Heerstraße zu minimieren. 12. Die Verkehrsplanung ist so zu gestalten, dass eine Verkehrszunahme auf der Heerstraße und der Ludwig-Landmann-Straße vermieden wird. 13. Eine zusätzliche Ausfahrt von der Autobahn 5, z. B. in Höhe des Rastplatzes Taunusblick, birgt die große Gefahr, dass diese Ausfahrt als Einfallstor in die Stadt genutzt wird und der Verkehr über die Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße abfließt. Der Ortsbeirat lehnt eine solche Abfahrt daher ab, sofern nicht plausibel nachgewiesen werden kann, dass eine solche Abfahrt nur der Erschließung des neuen Stadtteils dient und zusätzliche Belastungen, insbesondere für die Ludwig-Landmann-Straße und die Heerstraße, ausgeschlossen werden. Auch im Falle der Errichtung einer Park-and-ride-Anlage ist sicherzustellen, dass kein zusätzlicher Verkehr durch Praunheim oder Rödelheim geführt wird. B. Anregungen zur Gestaltung des neuen Stadtteils 1. Die Planungen für den neuen Stadtteil sollten von einem Expertengremium begleitet werden (Consilium), dabei sind neben externen Experten auch Interessenvertreter der benachbarten Stadtteile zu berücksichtigen. 2. Der neue Stadtteil sollte nach den aktuellen Grundsätzen einer nachhaltigen Stadtentwicklung geplant werden. Dies schließt unter anderem eine klimafreundliche Bauweise, die Reduzierung des Individualverkehrs, die Nutzung und Erzeugung regenerativer Energien und den Bau getrennter Systeme für Trink- und Brauchwasser ein. 3. Bei der Planung sind Carsharing-Stationen, Ladestationen für E-Autos und E-Bikes sowie die Erschließung durch einen Radschnellweg (Frankfurt- Oberursel/Bad Homburg) zu berücksichtigen. 4. Die öffentliche Infrastruktur für den neuen Stadtteil (Schule, Kitas etc.) muss parallel mit dem Einzug der ersten Bewohnerinnen und Bewohner in ausreichender Kapazität zur Verfügung stehen. 5. Als ein weiterer Beitrag zur Aufwertung des neuen Stadtteils ist die Erweiterung des Grüngürtels rund um den neuen Stadtteil zu prüfen. 6. Es sollten möglichst innovative und vielfältige Architekturkonzepte gefördert werden. 7. Es sollte eine reduzierte Vergabe der Grundstücke an Großinvestoren angestrebt werden. Damit kann man eine kreativere und individuellere Architektur erreichen. Eine monotone Blockbebauung wie im Europaviertel ist auf jeden Fall zu vermeiden. 8. Die Vergabe der Grundstücke sollte in der Regel aufgrund einer Konzeptvergabe erfolgen. Dabei sollten gemeinschaftliche Wohnprojekte und Genossenschaften angemessen berücksichtigt werden. 9. Es ist sicherzustellen, dass auch bei privaten Investoren mindestens 30 Prozent der Wohnungen als geförderte Wohnungen im ersten und zweiten Förderweg entstehen. Mit den angrenzenden Nachbargemeinden ist eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 10. Mit den von der Baumaßnahme betroffenen Landwirten ist ebenfalls eine einvernehmliche Regelung anzustreben. 11. Die Planungen für den neuen Stadtteil und die Ausbauplanungen für die Autobahn 5 sollten eng miteinander abgestimmt werden, um Zeitverzögerungen und Doppelarbeiten zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 657 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Einrichtungsverkehr in der Heusingerstraße

07.11.2017 · Aktualisiert: 15.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2349 entstanden aus Vorlage: OF 482/6 vom 08.10.2017 Betreff: Nied: Einrichtungsverkehr in der Heusingerstraße Der Magistrat wird gebeten, die Heusingerstraße in Nied ab Höhe der Liegenschaft mit der Hausnummer 52/53 als Einbahnstraße in Fahrtrichtung der Straße Am Selzerbrunnen auszuweisen. Der Radverkehr ist in beiden Fahrtrichtungen freizugeben. Begründung: Bei einem Ortstermin am 05.10.2017 mit Vertreterinnen/Vertretern der zuständigen Ämter wurde diese Lösung gemeinsam erarbeitet. Vor der Friedrich-List-Schule kommt es regelmäßig zu gefährlichen Verkehrssituationen, da Kinder mit dem Pkw gebracht und abgeholt werden. Die Fahrzeuge kommen aus allen Richtungen, wildes Parken und Halten lässt für alle eine unübersichtliche Situation entstehen, welche zur Gefährdung der Kinder führt. Des Weiteren ist auf der schmalen Straße das Passieren zweier Fahrzeuge nicht möglich, ohne den Gehweg zu befahren. Dieser Gehweg entlang der Heusingerstraße wird als Schulweg genutzt, sodass es hier ebenfalls zu Gefährdungen kommt. Durch die geringe Fahrbahnbreite ist mit einer Erhöhung der Fahrgeschwindigkeiten nicht zu rechnen. Da durch die Baumaßnahmen am Bahnübergang Oeserstraße in den vergangenen Wochen eine solche Einbahnstraßenregelung temporär eingerichtet wurde, konnten von den Anwohnern durchweg positive Erfahrungen gesammelt werden. Durch den verbleibenden Zweirichtungsverkehr bis zur Liegenschaft mit der Hausnummer 52/53 ist ein signifikanter Mehrverkehr durch Parkplatzbenutzer, Besucher der Geschäfte und Anwohner aus dem Bergmannweg nicht zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 316 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erneute Chance für einen Park-and-ride-Platz Taunusblick und die Verlängerung der U 6

06.08.2017 · Aktualisiert: 02.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.08.2017, OF 189/7 Betreff: Erneute Chance für einen Park-and-ride-Platz Taunusblick und die Verlängerung der U 6 Wegen der gestiegenen Wachstumsprognosen für Frankfurt-Rhein-Main und der geplanten Bebauung nördlich der Heerstraße muss die Infrastruktur ausgebaut werden. Durch diese neuen Zahlen müssten die Chancen für die Realisierung eines P&R Platzes Taunusblick sowie der Verlängerung der U6 deutlich steigen. Wie schon in vielen Anträgen kundgetan, ist die Verlängerung der U6 und der P&R Platz Taunusblick mit der Anbindung an die RTW und U6 ein wichtiger Beitrag für die Verkehrsinfrastruktur im Frankfurter Nordwesten. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich erneut mit der Möglichkeit eines P&R Platzes Taunusblick und der Verlängerung der U6 zu beschäftigen. Des weiteren fordern wir eine erneute Machbarkeitsstudie für diese beiden Projekte unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung. Ein Verweis auf die Fernstraßenverwaltung oder die B62 kann kein ablehnender Grund sein. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 22.08.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 189/7 wird bis zur Sitzung am 24.10.2017 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 189/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 24.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 189/7 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU, FDP und REP (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Calisthenics-Sportgeräte in Nied aufstellen

25.04.2017 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1516 entstanden aus Vorlage: OF 363/6 vom 09.04.2017 Betreff: Calisthenics-Sportgeräte in Nied aufstellen Der Magistrat wird gebeten, im Stadtteil Nied an einer passenden Stelle, wie z. B. An der Wörthspitze, Am Selzerbrunnen oder im Ferdinand-Scholling-Ring (in der Nähe der Fußgängerbrücke über die Bahnstrecke), Calisthenics-Sportgeräte zur freien Nutzung durch die Bürger aufzustellen. Begründung: Das Training zur körperlichen Ertüchtigung mit dem eigenen Körpergewicht gewinnt an Beliebtheit. Um dies im Breitensport für Freizeitsportler zu ermöglichen, fehlt es in Nied an Möglichkeiten für ein solches Training. Die Geräte sollen anspornen, neben einem Spaziergang durch einen anderen Bewegungsauflauf mit dem eigenen Körpergewicht zusätzlich etwas für die Gesundheit zu tun. Zudem können die Geräte auch von Schulkindern, Sportlern und allen Bürgern zur sportlichen Tätigkeit genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1358 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2018, ST 73 Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1243 Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2382 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Spielplatzkonzept für den ganzen Stadtteil - Status?

01.11.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 753 entstanden aus Vorlage: OF 224/6 vom 12.10.2016 Betreff: Zeilsheim: Spielplatzkonzept für den ganzen Stadtteil - Status? Vorgang: OM 3604/14 OBR 6; ST 228/15; ST 1217/15 Der Magistrat wird gebeten, den Sachstand zum geforderten Spielplatzkonzept mitzuteilen bzw. dieses endlich fertigzustellen und zu veröffentlichen. Weiterhin sollen die Gründe für die lange Verzögerung von fast 24 Monaten seit Antragstellung dargestellt werden, insbesondere die fehlende Beteiligung der örtlichen Nutzer, die bislang nicht stattgefunden hat. Begründung: Im Sommer 2014 startete der Ortsbeirat eine Initiative für ein Spielplatzkonzept auf Basis der Rückmeldungen der Kinderbeauftragten und des Quartiersmanagements in der Siedlung Taunusblick. Die Zielrichtung der verschiedenen Spielplätze sollte dabei im Vordergrund stehen. Zudem wurden defekte Spielgeräte oft nicht mehr ersetzt, sodass Spielplätze verwaisten oder nur noch Brachflächen sind. Nach zwei Jahren ohne Rückmeldung wird es Zeit, die Angelegenheit wieder aufzurufen, zumal die örtlichen Nutzer bislang nicht - wie gefordert - in die Erstellung des Konzeptes eingebunden wurden. Der Ortsbeirat und die lokalen Mandatsträger sind wertvolle Informationsquellen für den Magistrat und diese sollten gerade im westlichsten Stadtteil der Stadt Frankfurt oftmals eingebunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3604 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 228 Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1217 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 255 Antrag vom 10.04.2017, OF 380/6 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.04.2017, OIB 87 Antrag vom 15.05.2017, OF 405/6 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Chancen für einen Park-and-ride-Platz Taunusblick und die Verlängerung der UBahnLinie U 6

04.10.2016 · Aktualisiert: 14.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 647 entstanden aus Vorlage: OF 64/7 vom 08.09.2016 Betreff: Neue Chancen für einen Park-and-ride-Platz Taunusblick und die Verlängerung der U-Bahn-Linie U 6 Wegen der gestiegenen Wachstumsprognosen für Frankfurt Rhein-Main muss die Infrastruktur ausgebaut werden. Durch diese neuen Zahlen könnte die Chance für die Realisierung eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick sowie der Verlängerung der U-Bahn-Linie U 6 deutlich steigen. Wie schon in vielen Anträgen kundgetan, ist der Park-and-ride-Platz Taunusblick mit der Anbindung an die Regionaltangente West und U-Bahn-Linie U 6 ein Beitrag für die verkehrstechnische Entlastung Frankfurts. Die Verlängerung der U-Bahn-Linie U 6 wurde schon mehrfach vom Ortsbeirat gefordert. Der Magistrat wird beauftragt, sich erneut mit der Möglichkeit eines Park-and-Ride-Platzes Taunusblick und der Verlängerung der U-Bahn-Linie U 6 zu beschäftigen und des Weiteren eine erneute Machbarkeitsstudie für diese beiden Projekte zu veranlassen, da ein Verweis auf die Fernstraßenverwaltung oder die Bundesstraße B 62 kein ablehnender Grund sein kann. Der Magistrat wird ferner gebeten zu untersuchen, ob es einen Bedarf für eine Fahrradabstellanlage gibt. Wichtig ist es dem Ortsbeirat, darauf hinzuweisen, dass ein Autobahnanschluss für Praunheim nicht befürwortet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1834 Aktenzeichen: 61 10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Verkehrssituation in der Taunusblick-Siedlung

11.06.2016 · Aktualisiert: 06.07.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2016, OF 96/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrssituation in der Taunusblick-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen geeignet sind, die Verkehrssituation in den Straßen Rombergstraße, Lenzenbergstraße und Bechtenwaldstraße, sowie dem Pfortengartenweg für alle Verkehrsteilnehmer (PKW, Busse/LKW, Radfahrer, Fußgänger) zu verbessern. Hierbei sollen die Besonderheiten der Parkraumsituation gerade in den Abend- und Nachtstunden gebührend berücksichtigt werden und Möglichkeiten aufgezeigt werden, den Parkraum so zu gestalten, dass verbotswidriges Parken nicht die anderen Verkehrsteilnehmer behindert. Begründung: Wie in jeder Frankfurter Siedlung ist der zunehmende Anteil an PKWs zu einem Problem geworden. Der öffentliche Raum ist für die Menge an Autos nicht ausreichend. Private Stellflächen sind in der Siedlung kaum vorhanden. Folglich parken die Autos gerade in den Abend- und Nachtstunden sämtliche Flächen zu, auf denen das Auto Platz findet. Als Ergebnis müssen Fußgänger oftmals auf die Straße ausweichen, der verbliebene Straßenraum bringt Radfahrer in Bedrängnis und größere Fahrzeuge (Busse/LKWs) haben kaum Chancen, die Straße gefahrlos zu passieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 71 2016 Die Vorlage OF 96/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung (Teil 3)

03.05.2016 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 43 entstanden aus Vorlage: OF 26/6 vom 18.04.2016 Betreff: Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung (Teil 3) Vorgang: OM 4318/15 OBR 6; ST 1516/15; OM 4899/16 OBR 6; ST 622/16 Der Magistrat wird gebeten, der Intention der vorangegangen Anregungen zu folgen und auf die Wünsche und Vorschläge des Ortsbeirates, der über die entsprechenden Ortskenntnisse verfügt, inhaltlich einzugehen. Mit der Vorlage ST 622 hat der Magistrat wesentliche Gedanken der Anregung nicht beantwortet. Daher wird die Anregung noch einmal gestellt. Ziel der Anregung ist, die Ungleichbehandlung der kostenlosen Sperrmüllabholung zwischen der Siedlungsabfuhr (13 Mal im Jahr) und der übrigen Bürgerschaft (bis zu 52 Mal im Jahr) zu beheben, indem auch die Bewohner der Siedlungen eigenständige Termine mit entsprechendem Vorlauf vereinbaren können. Begründung: Das Wohnen in einer an die Siedlungsabfuhr angeschlossenen Wohnung ist im Vergleich zu den übrigen Stadtbezirken benachteiligend, denn diese Bewohner erhalten keinen Termin zur Sperrmüllabholung an ihrer Haustür, sondern lediglich den Verweis auf die vorhandene Siedlungsabfuhr. Der Ortsbeirat begrüßt es sehr, dass in Frankfurt die Abholung von Sperrmüll für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos ist. Die Abholung erfolgt nach entsprechender Anmeldung zu einem festgelegten Leerungstag. Dieser Service könnte theoretisch viermal im Monat in Anspruch genommen werden, von einem Bewohner der Taunusblick-Siedlung aber nur einmal im Monat. Diese Ungleichbehandlung sollte der Magistrat beseitigen, will er schon nicht dem Vorschlag des Ortsbeirates gemäß der Vorlage OM 4318 folgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4318 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2015, ST 1516 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4899 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 622 Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 973 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Briefkasten in der Taunusblick-Siedlung

16.02.2016 · Aktualisiert: 29.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5010 entstanden aus Vorlage: OF 1581/6 vom 20.01.2016 Betreff: Briefkasten in der Taunusblick-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Post AG in Verbindung zu setzen, um zu erreichen, dass in der Taunusblick-Siedlung in Zeilsheim an einer geeigneten, möglichst zentralen Stelle ein Briefkasten angebracht wird. Begründung: In der Taunusblick-Siedlung im nördlichen Zeilsheim leben ca. 4.000 Menschen, etwa ein Drittel der Einwohner des gesamten Stadtteils. In der gesamten Siedlung gibt es jedoch keinen einzigen Briefkasten, während sich insgesamt im Stadtteil sechs Stück befinden. Diese befinden sich auf der Pfaffenwiese und im südlichen Teil des Stadtteils. Für viele Bewohner der Taunusblick-Siedlung beträgt die Entfernung bis zu einem Kilometer (z. B. zum Briefkasten an der Pfaffenwiese im Bereich der Drogerie Rossmann), was für ältere und gehbehinderte Menschen einfach zu weit ist. Auch die Deutsche Post AG ist - spätestens seit ihrer Privatisierung - dem Servicegedanken verpflichtet. Und zum guten Service bei der Post gehört eine Verteilung der Briefkästen, die der besseren Erreichbarkeit für die Mehrzahl der Kunden gerecht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 835 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung

19.01.2016 · Aktualisiert: 09.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4899 entstanden aus Vorlage: OF 1551/6 vom 03.01.2016 Betreff: Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Taunusblick-Siedlung Vorgang: OM 4318/15 OBR 6; ST 1516/15 Der Magistrat wird gebeten, die Ungleichbehandlung zwischen der Siedlungsabfuhr und der normalen Sperrmüllabholung zu beheben, indem neben der vierwöchentlichen Siedlungsabfuhr zusätzlich auch die kostenlose Abholung nach entsprechender Anmeldung ermöglicht wird. Damit sollte die illegale Sperrmüllentsorgung bei Wohnungswechseln zwischen den Terminen der Siedlungsabfuhr verringert werden . Begründung: Das Wohnen in einer an die Siedlungsabfuhr angeschlossenen Wohnung führt im Vergleich zu den übrigen Stadtbezirken zu Nachteilen, denn diese Bewohner erhalten keinen Termin zur Sperrmüllabholung an ihrer Haustür, sondern lediglich den Verweis auf die vorhandene Siedlungsabfuhr. Der Ortsbeirat begrüßt es sehr, dass in Frankfurt die Abholung von Sperrmüll für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos ist. Die Abholung erfolgt nach entsprechender Anmeldung an einem festgelegten Entsorgungstag. Diesen Service könnten Antragssteller theoretisch vier Mal im Monat für sich in Anspruch nehmen, ein Bewohner in der Taunusblick-Siedlung aber nur ein Mal im Monat. Diese Ungleichbehandlung sollte der Magistrat beseitigen, will er schon nicht dem mit der Vorlage OM 4318 unterbreiteten Vorschlag des Ortsbeirates folgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4318 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2015, ST 1516 Antrag vom 18.04.2016, OF 26/6 Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 622 Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 43

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Standortveränderung der Fahrbibliothek

01.12.2015 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4767 entstanden aus Vorlage: OF 1533/6 vom 16.11.2015 Betreff: Zeilsheim: Standortveränderung der Fahrbibliothek D er Magistrat wird gebeten, die Haltestelle der Fahrbibliothek (Bücherbus) von der Straße Neu-Zeilsheim an einen besseren Standort im Stadtteil zu verlegen. Begründung: Die Fahrbibliothek hält derzeit mitten in der Zeilsheimer Kolonie in einer nur für diesen Zweck eingerichteten Haltezone. Der Ortsbeirat 6 schlägt vor, auch im Interesse einer Steigerung der Nutzungsfrequenz die Haltestelle näher zum Ortsmittelpunkt zu verlegen. Im Kolberger Weg bietet die Bedarfshaltestelle im Bereich der Einmündung mit der Pfaffenwiese einen sicherlich geeigneten Haltepunkt. Diese ist barrierefrei ausgebaut. Durch die Straßenbreite stellt der dort haltende Bus kein Verkehrshindernis dar. Die Wegebeziehungen zur Taunusblick-Siedlung und der deutlich höhere Anteil an Passanten durch den nahe gelegenen Einkaufsmarkt bieten ein zusätzliches Potenzial, das durch den in unmittelbarer Nähe stehenden Bücherschrank ergänzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 357 Aktenzeichen: 41 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lachgraben in Zeilsheim

30.06.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4319 entstanden aus Vorlage: OF 1407/6 vom 10.06.2015 Betreff: Lachgraben in Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, - z. B. über die Stabsstelle Sauberes Frankfurt mit dem Zeilsheimer Kleingartenverein in der Lenzenbergstraße 118a in Verbindung zu treten sowie im Rahmen einer konstruktiven Stadtteilentwicklung eine Bachpatenschaft für den Lachgraben (Pfingstborngraben) und das angrenzende Gelände zwischen dem Kleingartenverein und dem Lachgraben zu entwickeln; - den Verein dabei zu unterstützen, eine jährliche Grundreinigung des Geländes in Kooperation mit dem Quartiersmanagement zu organisieren, und die erforderlichen Materialien und Werkzeuge zur Verfügung zu stellen; - dies mit einem Fest zu verbinden, bei dem für das Thema Müll sensibilisiert wird; - gegebenenfalls an den bei der Begehung identifizierten kritischen Punkten Müllbehälter aufzustellen; - auf den Landschaftspfleger einzuwirken, den Weg südöstlich des Kindergartens St. Stephan, der durch das Befahren mit Lkws für Säuberungsarbeiten sehr mitgenommen ist, wieder herzustellen, damit er auch von älteren Menschen, die mit Rollatoren unterwegs sind, genutzt werden kann. Begründung: Bei der Begehung mit Vertreterinnen/Vertretern der Stabsstelle Sauberes Frankfurt, des Quartiersmanagements Zeilsheim und der Polizei sowie einigen Bürgern wurde auf einige Missstände am östlichen Stadtteilrand und in der Siedlung Taunusblick/Rombergstraße hingewiesen, die das Wohlbefinden einiger Zeilsheimer und das Zusammenleben unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen beeinträchtigen. Gemeinsame Aktionen fördern das Kennenlernen und Verständnis für verschiedene Bedürfnisse. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.09.2015, ST 1437 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Sperrmüll-Taskforce in der Taunusblick-Siedlung

30.06.2015 · Aktualisiert: 04.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4318 entstanden aus Vorlage: OF 1406/6 vom 14.06.2015 Betreff: Zeilsheim: Sperrmüll-Taskforce in der Taunusblick-Siedlung Vorgang: OM 364/11 OBR 6; ST 1273/11; OM 1204/12 OBR 6; ST 1266/12 Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Sonderermittlungsgruppe der Stadtpolizei für Ermittlungen im Abfallrecht und zum Schutz gegen die Verschmutzung des öffentlichen Raums schwerpunktmäßig im Stadtbezirk 612 (Siedlung Taunusblick) einzusetzen oder hierfür eine neue zu gründen. Die Einheit soll in Zusammenarbeit mit den relevanten Aufgabenträgern der vorherrschenden Vermüllung der Siedlung Einhalt gebieten. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, die Abfallentsorgung für Frankfurt zu beauftragen , am Sperrmülltag in Zeilsheim den gesamten im Stadtbezirk angehäuften Sperrmüll ohne vorherige Terminanmeldung zu entsorgen. Begründung: Die Sperrmüll-Situation in der Taunusblick-Siedlung ist nicht mehr hinnehmbar. Die Nutzung des kostenfreien Services der Stadt Frankfurt zur Sperrmüllabholung nach vorheriger Terminierung funktioniert nicht unter den vorherrschenden Rahmenbedingungen. Der Einsatz von Sperrmüllkäfigen und ehrenamtlichen Helfern ist bis auf wenige Ausnahmen gescheitert. In der ganzen Siedlung wird der Sperrmüll einfach auf die Straße, den Bürgersteig oder auf die Grünflächen gestellt. Zwischen den Wohnblöcken der Siedlung, rund um die Sportanlagen und im Lachgraben liegen unzählige Sperrmüllhaufen, ausgelaufene Farbeimer und Reste von Renovierungen und Umzügen sowie Unrat. Die zunehmenden Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung zeigen dem Ortsbeirat, dass bisherige Lösungen nicht geholfen haben. Die Kosten für den Vorschlag sind sicherlich ungleich niedriger als die Kosten für außerplanmäßige Sonderentleerungen, die der Stadtbezirksvorsteher ständig in Auftrag geben muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2011, OM 364 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2011, ST 1273 Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1204 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1266 Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2015, ST 1516 Antrag vom 03.01.2016, OF 1551/6 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4899 Antrag vom 18.04.2016, OF 26/6 Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 43 Aktenzeichen: 79 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkplatzsituation und Verkehrsberuhigung in der Straße Taunusblick in der Nieder Eisenbahnersiedlung

13.06.2015 · Aktualisiert: 08.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.06.2015, OF 1392/6 Betreff: Parkplatzsituation und Verkehrsberuhigung in der Straße Taunusblick in der Nieder Eisenbahnersiedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob in der Straße Taunusblick eine Ausweisung von Parkplätzen durchgeführt werden kann, so wie bereits vor 2 Jahren im Brunnenpfad geschehen. Das bedeutet, dass der Taunusblick durch das entsprechende Verkehrschild zum verkehrsberuhigten Bereich erklärt wird und dass auf der rechten Seite der Straße vom Neumarkt aus gesehen Bereiche markiert werden, in denen das Parken auf dem schmalen Gehweg dort erlaubt wird. Begründung: In der Straße Taunusblick besteht ein sehr hoher Bedarf an Parkplätzen für die Anwohner. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der gesamten Straße würde ermöglichen, dass der schmale Gehweg auf der rechten Straßenseite vom Neumarkt aus gesehen zum Parken genutzt werden kann. Die Fußgänger können dann die Fahrrbahn benutzen. Dasselbe wurde bereits auf Antrag des Antragstellers vor 2 Jahren bereits im Brunnenpfad so gemacht und hat sich seither bewährt. Und in der letzten Sitzung des Ortsbeirats wurde dasselbe für die Heusingerstraße beschlossen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1395 2015 Die Vorlage OF 1392/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Sanierung der Hauptachse im Park Pfortengartenweg

21.04.2015 · Aktualisiert: 12.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4044 entstanden aus Vorlage: OF 1330/6 vom 30.03.2015 Betreff: Zeilsheim: Sanierung der Hauptachse im Park Pfortengartenweg Der Magistrat wird gebeten, Mittel zur Sanierung der Hauptachse (Asphaltierung oder Befestigung mittels wassergebundener Decke) von der Straße Neu-Zeilsheim bis zur Kita in der Grünanlage Pfortengartenweg bereitzustellen und diese Maßnahme im Jahr 2015 auch umzusetzen. Begründung: Der Pfortengartenweg ist in der Siedlung Taunusblick von einer schönen Grünanlage umschlossen. Unglücklicherweise ist die o. g. Hauptachse nicht befestigt und gleicht witterungsbedingt einer Schlammgrube. Der Verbindungsweg dient der Stadtteilerschließung, beispielsweise zu den Einkaufsmöglichkeiten in der Pfaffenwiese/Bechtenwaldstraße sowie zu den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 995 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Nord

31.03.2015 · Aktualisiert: 06.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2015, OF 663/2 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim Nord (Ginnheimer Höhe) in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: Sophienstraße (Verlängerung bis zur Main-Weser-Bahn) Main-Weser-Bahn bis zur A 66 A 66 bis Miquelallee Miquelallee Zeppelinallee bis Sophienstraße Begründung: Bockenheim Nord, die sogenannte Ginnheimer Höhe, zeichnet sich durch eine stark gemischte Bausubstanz aus. So gibt es an der Ginnheimer Landstraße noch kleine ehemalige Fabrikanlagen und Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Ferner gibt es noch einen gr0ßen Bestand an Gebäuden, die aus der Entstehungszeit der Ginnheimer Höhe ( von 1900 bis ca. 1930 ) stammen. Diese Gebäude sind als Beispiele für die Baugeschichte ihrer Entstehungszeit besonders zu schützen. Weiterhin häufen sich die Hinweise darauf, dass im Gebiet Ginnheimer Höhe ein großer Spekulationsdruck herrscht, der zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung führt. So wird in der Hedwig-Dransfeld-Straße 6 - 8 ein 50er Jahre-Bau in ein Luxus-Gebäude "Taunusblick" mit Penthouse umgebaut, was zu einer 50%igen Mieterhöhung für die Mieter führt. Um diesem steigenden Verdrängungsdruck entgegen zu wirken, ist eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) dringend notwendig. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 663/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Chancen eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick nicht voreilig verspielen

10.03.2015 · Aktualisiert: 23.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3932 entstanden aus Vorlage: OF 503/7 vom 21.02.2015 Betreff: Chancen eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick nicht voreilig verspielen Vorgang: B 62/14; ST 72/15 Die Chance eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick darf nicht am fehlenden Willen zur Umsetzung scheitern. Im Rahmen des Berichts des Magistrats vom 03.03.20 14, B 62, wurde nicht geprüft, ob ein Park-and-ride-Platz realisierungswürdig wäre (mit Anbindung an die U 6/RTW), daher ist die Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 72, nur zurückzuweisen. Die Stadt der Zukunft muss einen guten ÖPNV mit Park-and-ride-Plätzen haben, damit der weiterhin steigende Individualverkehr gemindert werden kann. Der Magistrat wird beauftragt, sich konkret mit der Möglichkeit eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick zu beschäftigen und detailliert zu prüfen und zu berichten, warum eine Einigung mit einer staatlichen Stelle wie der Fernstraßenverwaltung nicht möglich sein soll. Die Chance eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick darf nicht am fehlenden Willen zur Umsetzung scheitern. Begründung: Die Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 72, ist leider sehr allgemein gehalten. Auch dass man einfach auf die Fernstraßenverwaltung verweist und damit die Genehmigungsfähigkeit abspricht, ist nicht nachvollziehbar. Es handelt sich hierbei um eine staatliche Institution, die auch als Dienstleister für den Bürger tätig ist. Eine Einigung zwischen zwei staatlichen Stellen (Stadt Frankfurt und Bund) muss möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 03.03.2014, B 62 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 72 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 775 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leitpfosten neu aufstellen

10.03.2015 · Aktualisiert: 17.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3950 entstanden aus Vorlage: OF 237/13 vom 24.02.2015 Betreff: Leitpfosten neu aufstellen Der Magistrat wird gebeten, die Leitpfosten entlang der Niedereschbacher Straße zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach neu aufzustellen, fortan regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls nachzubessern. Begründung: Nach jedem Winter sind viele der Leitpfosten entlang der Niedereschbacher Straße kaputt oder fehlen komplett. Auch dieses Jahr ist dies wieder der Fall. Gerade in der scharfen Kurve nach der Bushaltestelle "Taunusblick" sind diese Pfosten jedoch enorm wichtig, sodass eine Neuaufstellung unabdingbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 756 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim-Nord

19.01.2015 · Aktualisiert: 06.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2015, OF 636/2 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim Nord (Ginnheimer Höhe) in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: - Sophienstraße (Verlängerung bis zur Main-Weser-Bahn) - Main-Weser-Bahn bis zur A 66 - A 66 bis Miquelallee - Miquelallee - Zeppelinallee bis Sophienstraße Begründung: Bockenheim Nord, die sogenannte Ginnheimer Höhe, zeichnet sich durch eine stark gemischte Bausubstanz aus. So gibt es an der Ginnheimer Landstraße noch kleine ehemalige Fabrikanlagen und Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Ferner gibt es noch einen gr0ßen Bestand an Gebäuden, die aus der Entstehungszeit der Ginnheimer Höhe ( von 1900 bis ca. 1930 ) stammen. Diese Gebäude sind als Beispiele für die Baugeschichte ihrer Entstehungszeit besonders zu schützen. Weiterhin häufen sich die Hinweise darauf, dass im Gebiet Ginnheimer Höhe ein großer Spekulationsdruck herrscht, der zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung führt. So wird in der Hedwig-Dransfeld-Straße ein 50er Jahre-Bau in ein Luxus-Gebäude "Taunusblick" mit Penthouse umgebaut, was zu einer 50%igen Mieterhöhung für die Mieter führt. Um diesem steigenden Verdrängungsdruck entgegen zu wirken, ist eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) dringend notwendig . Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 636/2 wird bis zur Sitzung am 20.04.2015 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 636/2 wird durch die Vorlage OF 663/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Möglichkeiten eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick prüfen

16.09.2014 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.09.2014, OM 3479 entstanden aus Vorlage: OF 431/7 vom 01.09.2014 Betreff: Möglichkeiten eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick prüfen Vorgang: B 62/14 Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verlängerung der U-Bahn-Linie U 6 bis ins Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße und die Errichtung eines Park-and-ride-Platzes südöstlich der A 5 möglich ist unter Sicherstellung, dass keine Anbindung des Individualverkehrs an die Ludwig-Landmann-Straße erfolgt. Eine Vorplanung und eine Kosten-Nutzen-Analyse sowie die Prüfung einer Anbindung an die Regionaltangente West (RTW) wären begrüßenswert. Im Rahmen der Untersuchungen der Verlängerung der U 6 bis Steinbach wurde diese "kleine" Lösung leider nicht betrachtet (B 62). Begründung: Der Bericht B 62 (Verlängerung der Stadtbahnlinie U 6 nach Nordwesten) lässt vermuten, dass eine Verlängerung der U 6 ins Gewerbegebiet und ein Park-and-ride-Platz Taunusblick eine sinnvolle Ergänzung des Verkehrsnetzes wären. Eine Anbindung an die RTW würde die Attraktivität sicherlich noch weiter erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 72 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmschutzmaßnahmen zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke

28.01.2014 · Aktualisiert: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.01.2014, OM 2856 entstanden aus Vorlage: OF 359/7 vom 08.01.2014 Betreff: Lärmschutzmaßnahmen zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke Der Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel sieht die Anlage von "Erdwällen mit lärmschützender Wirkung - als Seitenablagerung von überschüssigen Bodenmassen auf der Ostseite der Bundesautobahn 5" zwischen der Urselbachtalbrücke und dem Nordwestkreuz vor. Aufgrund dieser Festlegung war auch eine frühzeitige Aufschüttung des lange geforderten Lärmschutzwalls noch nicht möglich. Dieser Planfeststellungsbeschluss wurde beklagt und es gab Umplanungen, um die Klagen abzuwehren. Nachdem ein Baubeginn für den Riederwaldtunnel nun wohl konkret bevorsteht, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, nochmals eindringlich darauf hinzuwirken, dass der Erdaushub auch wirklich für den Lärmschutzwall verwendet und dieser Wall kontinuierlich weitergebaut wird. Mit dem Aufschütten des Lärmschutzwalls ist dort zu beginnen, wo die Wohnbebauung besonders nah an die A 5 heranreicht. Im Bereich des Ortsbezirks 7 ist dies der Abschnitt zwischen der S-Bahn-Überführung und der Zufahrt zur Tank- und Rastanlage Taunusblick. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 506 Aktenzeichen: 79 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Nachbarschaftstreff für die Taunusblick-Siedlung

27.08.2013 · Aktualisiert: 02.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2377 entstanden aus Vorlage: OF 797/6 vom 26.08.2013 Betreff: Zeilsheim: Nachbarschaftstreff für die Taunusblick-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, die bereits erfolgten Gespräche und deren Resultate zur Einrichtung eines Nachbarschaftstreffs im ehemaligen Supermarkt in der Rombergstraße 71a zusammenzuführen und sich dafür einzusetzen, dass alle erforderlichen Maßnahmen und finanziellen Mittel (derzeit geplant ca. 400.000 Euro) für einen Kauf/eine Anmietung sowie die notwendige Instandsetzung/Sanierung der Räume in naher Zukunft erfolgreich zu einem Abschluss kommen. Ziel ist es, die Liegenschaft Rombergstraße 71a als Nachbarschaftstreff für die Taunusblick-Siedlung zu etablieren, um somit dem in der Nachsorge befindlichen Frankfurter Programm "Aktive Nachbarschaft" die notwendige Zukunftssicherheit zu gewährleisten. Begründung: Der ehemalige Lebensmittelmarkt in der Rombergstraße steht seit mehreren Jahren leer. Der Verpächter, der Pallottiner-Orden aus Friedberg (Bayern), zeigt sich gegenüber dem Frankfurter Programm "Aktive Nachbarschaft" sehr großzügig und stellt die Räumlichkeiten für Projekte des Quartiersmanagements (bspw. die Luminale 2012) zur Verfügung. Der guten Arbeit des Quartiersmanagements ist es zu verdanken, dass sich die Lebensverhältnisse in der Taunusblick-Siedlung verbessert haben. Die gute soziale Struktur ist aufgrund zahlreicher Projekte ein Erfolg, der auch dank des guten Einvernehmens mit den Pallottinern zustande gekommen ist. Dadurch ist bereits heute bekannt, welche Vorteile sich durch den Kauf der Liegenschaft und Umbau zum Nachbarschaftstreff ergeben. Alle Gespräche zwischen dem Pallottiner-Orden, der Nassauischen Heimstätte, dem Internationalen Bund - als Träger des Quartiersmanagements -, dem Jugend- und Sozialamt und dem Sozialdezernat sind bislang positiv verlaufen. Es fehlt nur noch der erklärte politische Wille und die Initialzündung zum Startschuss. Der Quartiersmanager hatte sich mit der Bitte um zusätzliche Unterstützung und Vermittlung an den Ortsbeirat gewandt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1580 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 662 Aktenzeichen: 51

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Grünanlage Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg

03.06.2013 · Aktualisiert: 26.06.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2013, OF 747/6 Betreff: Zeilsheim: Grünanlage Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, als Maßnahme zur Erhaltung der Pflege bzw. Schutz gegen Verwüstung der Grünanlage zwischen Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg bis zur ev. Kirche Taunusblick die Zufahrtsschranke im Stichweg Neu-Zeilsheim durch eine neue, moderne Drehschranke zu ersetzen. Gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 3 GOOBR soll diese Maßnahme aus Mitteln des Ortsbeiratsbudgets finanziert werden und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 Euro. Sollte in Abstimmung mit der Branddirektion auch die Möglichkeit bestehen, anstelle der Drehschranke entsprechend abschließbare "Poller" einzubauen, begrüßt der Ortsbeirat diese Sparmaßnahme. Begründung: Die Schranke im Stichweg Neu-Zeilsheim ist zerstört und erfüllt nicht mehr den Zweck, Kraftfahrzeuge vor der Einfahrt in die Grünanlage abzuhalten. Der Stadtbezirksvorsteher von Zeilsheim Nord hat sich an den Ortsbeirat gewandt, mit der Bitte hier schnellstens Abhilfe zu schaffen. Die Erneuerung durch eine Drehschranke entspricht dem Ergebnis einer Ortsbegehung mit dem Grünflächenamt. Derzeit fahren viele Anwohner der Siedlung Taunusblick mit ihren PKWs über die Feuerwehr-Wege zu ihren Wohnungen und zerstören die Kieswege und die Wiesen in der parkähnlichen Anlage. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 166 2013 Die Vorlage OF 747/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeilsheim: Situation in der Siedlung Taunusblick

01.02.2013 · Aktualisiert: 27.02.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2013, OF 620/6 Betreff: Zeilsheim: Situation in der Siedlung Taunusblick Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen, den Stadtbezirk 612 betreffend, zu beantworten: 1. Woran liegt es, dass die Siedlung Taunusblick im Monitoring 2011 zur sozialen Segregation und Benachteiligung den letzten Platz einnimmt? 2. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, eine nachhaltige Verbesserung herbei zu führen? 3. Wie kann vor allem der hohen Dichte an ALG II Empfängern geholfen werden? 4. Ist es zutreffend, dass bei Wohnraumzuweisungen derzeit der Stadtbezirk stärker belastet wird als andere und so die Situation sich verschärft? Begründung: Im Monitoring 2011 zur Sozialen Segregation und Benachteiligung ist die Taunusblick-Siedlung an letzter Stelle aller Stadtbezirke der Stadt Frankfurt. Der Regionalrat Zeilsheim hat in einer Sozialraumanalyse im November 2012 diese Daten vorgestellt bekommen. Es ist dem noch vorhanden guten Gemeinschaftsleben und der hervorragenden Arbeit des Quartiersmanagement in Zeilsheim zu danken, dass sich viele Bewohner in der Siedlung wohl fühlen. Dennoch sollten weitere Schritte unternommen werden, um die Situation in der Siedlung nachhaltig zu verbessern, da das Quartiersmanagement nicht die Ursachen beheben kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 6 am 19.02.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 630 2013 Die Vorlage OF 620/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die 3. und 4. Frage im Antragstenor ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, REP und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Konzeptänderung der Buslinie 57

22.01.2013 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1850 entstanden aus Vorlage: OF 592/6 vom 18.12.2012 Betreff: Zeilsheim: Konzeptänderung der Buslinie 57 Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit der traffiQ zu erörtern, ob es möglich ist, durch eine Verlegung der Endhaltestelle der Buslinie 57 (Pausenhaltestelle derzeit in der Siedlung Taunusblick) eine Verbesserung der Anbindung an die örtlichen Umsteigepunkte zu erreichen. Dabei käme als mögliche Alternative zur Endhaltestelle die Haltestelle am Industriepark Höchst, Tor West, in Betracht. Begründung: Derzeit befördert der Quartierbus erfolgreich Bewohner der Taunusblick- und Märchensiedlung zu den wichtigen Umsteigepunkten, wie den Bahnhöfen Zeilsheim und Sindlingen. Allerdings ist die Endhaltestelle in der Siedlung Taunusblick. Da die Lenzenbergstraße und Rombergstraße als Einbahnstraßen angeordnet sind, können Passagiere, die bspw. im Umfeld der Haltestelle Pferdskopfweg wohnen, nicht zu den Bahnhöfen fahren, denn die Endhaltestelle des Busses ist in der Siedlung Taunusblick. Würde der Bus die Siedlung komplett durchfahren, könnten alle Bewohner an allen Haltestellen ein- und aussteigen. Die Haltestelle für die notwendigen Pausen könnte am Industriepark Höchst, Tor West, entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 961 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2013, ST 1107 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 16.05.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 18.06.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Schulweg in der Straße Am Selzerbrunnen sichern

27.11.2012 · Aktualisiert: 05.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM 1739 entstanden aus Vorlage: OF 573/6 vom 11.11.2012 Betreff: Nied: Schulweg in der Straße Am Selzerbrunnen sichern Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Straße Am Selzerbrunnen zwischen der Einmündung mit der Heusingerstraße und der Straße Grüne Winkel in der Nähe der Friedrich-List-Schule in Nied für Kinder sicher zu gestalten. Denkbar wären ein Zebrastreifen, Poller oder ähnliche Maßnahmen, um einen Bereich zu schaffen, der sowohl von Kindern als auch für Autofahrer gut einsehbar ist. Begründung: Derzeit ist der Schulweg für Kinder, die aus der Straße Grüne Winkel kommen, gefährlich, da in der Straße Am Selzerbrunnen auf beiden Seiten parkende Autos Autofahrern die Sicht auf kleine Kinder bzw. kleinen Kindern die Sicht auf fahrende Pkws nehmen. Notwendig ist eine Maßnahme, die sicherstellt, dass den Kindern eine Möglichkeit bleibt, gefahrlos die Straße zu überqueren. Es scheint, als könnte das nur geleistet werden, indem aktiv ein Bereich von zwei bis drei Metern geschaffen wird, in dem Autos nicht parken können (nicht nur nicht dürfen). Dies lässt sich durch Poller oder einen Fußgängerüberweg erreichen, der zwar in Tempo-30-Zonen entbehrlich, aber nicht verboten ist, und an dieser Stelle das gewünschte Ziel einer einsehbaren Straße Am Selzerbrunnen erreichen könnte. Anlage 1 (ca. 567 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 121 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Aufgaben der Task-Force für mehr Kita-Plätze

25.09.2012 · Aktualisiert: 09.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1521 entstanden aus Vorlage: OF 502/6 vom 18.09.2012 Betreff: Zeilsheim: Aufgaben der Task-Force für mehr Kita-Plätze Vorgang: V 215/12 OBR 6; V 312/12 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, die vom Bildungsdezernat einberufene Task-Force für mehr Kita-Plätze im Stadtteil Zeilsheim um den Schwerpunkt der Suche nach einer geeigneten Liegenschaft für die Euckenschule zu erweitern. Weiterhin sollte sich die Task-Force die beiden vom Ortsbeirat gestellten Anfragen zum Thema Neubau von Kita-Einrichtungen erneut zur intensiven Prüfung vornehmen: - "Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße" (V 215); - "Zeilsheim: Kauf, dann Abriss der evangelischen Kirche Taunusblick und Neubau einer Kita" (V 312) Begründung: Der Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder von null bis sechs Jahren ist der Stadtpolitik und Stadtverwaltung seit Langem bekannt. Nachdem die Bürger jetzt für die Zukunft ihrer Kinder auf die Straße gegangen sind, wurde eine Task-Force ins Leben gerufen. Diese Task-Force beschäftigt sich nach ersten Meldungen jedoch nicht mit dem Thema Blauländchenstraße im Stadtteil Zeilsheim. Allerdings sehen die Zeilsheimer und mittlerweile nahezu alle größeren Fraktionen im Ortsbeirat und auch in der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung als unhaltbar, die Euckenschule in die Liegenschaft Blauländchenstraße einziehen zu lassen. Die einzig "freie" Liegenschaft in Zeilsheim kann unter den derzeitigen Umständen, die auch die Pläne der Käthe-Kollwitz-Schule betreffen, nur für Zwecke der Kinderbetreuung der Stadtteilkinder genutzt werden. Für die Euckenschule muss sofort eine andere Möglichkeit gefunden werden, damit diese Schulkinder nicht am 31.01.2013 auf der Straße stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.01.2012, V 215 Auskunftsersuchen vom 20.03.2012, V 312 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1881 Aktenzeichen: 40 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Bechtenwaldstraße

15.05.2012 · Aktualisiert: 28.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1204 entstanden aus Vorlage: OF 388/6 vom 28.04.2012 Betreff: Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Bechtenwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, mit den zuständigen Wohnungsbaugesellschaften der Häuser Bechtenwaldstraße 19 bis 85 in Kontakt zu treten, um nachhaltig die Probleme durch wilde Sperrmüllablagerungen zu beheben. Dabei soll auch die Errichtung von "Sperrmüllkäfigen" geprüft werden, um illegalen Ablagerungen entgegenzuwirken. Weiterhin sollten die Anwohner über die Regelungen der Sperrmüllabfuhr nochmals informiert werden. Begründung: In der Wohnblockbebauung der Bechtenwaldstraße gibt es ein Problem mit wilden Sperrmüllablagerungen. Zwischen den Blöcken entstehen auf den Wiesen sowie den Gehsteigen fast täglich Sperrmüllhalden - unabhängig von den Abholzeiten der FES. Der Stadtbezirksvorsteher ist regelmäßig vor Ort und organisiert Sonderabfuhren. Die positiven Erfahrungen mit "Sperrmüllkäfigen" in der Siedlung Taunusblick könnten auch in der Bechtenwaldstraße für ein besseres Wohnumfeld sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1266 Antrag vom 14.06.2015, OF 1406/6 Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4318 Aktenzeichen: 79 4

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